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Answer:
Falsch ist, dass der Personalausweis jederzeit mitgeführt werden muss, eine solche Pflicht gibt es in der Regel nicht. Ausnahmen stellen hier bestimmte Berufsgruppen während der Ausübung ihrer Tätigkeit dar, z.B. Polizeibeamte. Richtig dagegen ist, dass jede Person in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr über einen amtlichen Identitätsnachweis verfügen muss. Und dieser muss auch auf Verlangen beispielsweise der Polizei vorgelegt werden können. Daher ist es Ordnungshütern auch erlaubt,
Answer: Falsch ist, dass der Personalausweis jederzeit mitgeführt werden muss, eine solche Pflicht gibt es in der Regel nicht. Ausnahmen stellen hier bestimmte Berufsgruppen während der Ausübung ihrer Tätigkeit dar, z.B. Polizeibeamte. Richtig dagegen ist, dass jede Person in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr über einen amtlichen Identitätsnachweis verfügen muss. Und dieser muss auch auf Verlangen beispielsweise der Polizei vorgelegt werden können. Daher ist es Ordnungshütern auch erlaubt,
Explanation: Falsch ist, dass der Personalausweis jederzeit mitgeführt werden muss, eine solche Pflicht gibt es in der Regel nicht. Ausnahmen stellen hier bestimmte Berufsgruppen während der Ausübung ihrer Tätigkeit dar, z.B. Polizeibeamte. Richtig dagegen ist, dass jede Person in Deutschland ab dem 16. Lebensjahr über einen amtlichen Identitätsnachweis verfügen muss. Und dieser muss auch auf Verlangen beispielsweise der Polizei vorgelegt werden können. Daher ist es Ordnungshütern auch erlaubt,